Besser privat oder gesetzlich krankenversichert? Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufler und Beamte.
Hier erfahren Sie, welches die richtige Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie ist.
Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie läßt sich nicht einfach beantworten. Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherungen sind, dass nicht berufstätige Ehepartner und Kinder mitversichert sind, und dass die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter sinken.
Nachteilig für Selbstständige, Freiberufler, vielverdienende Arbeitnehmer und Existenzgründer, die sich selbständig machen, ist die gesetzliche Krankenkasse aber deshalb, da diese Berufsgruppen wesentlich höhere Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen als bei einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen für Selbständige errechnen sich nämlich nach der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit Euro 48.150, also nach dem Höchstsatz. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Selbstständige Existenzgründer tatsächlich soviel oder gar nur 0 Euro verdient.
Einige gesetzliche Krankenkassen wie z.B. die Techniker Krankenkasse bieten allerdings günstigere Sondertarife für Selbstständige an. Diese Sondertarife erfahren Sie jedoch nur bei hartnäckigem Nachfragen. Dieser Sondertarif als freiwillig Versicherter kostete mich bis zu meinem Krankenversicherungswechsel jährlich um die 120 Euro.
Vorteile der privaten Krankenversicherungen sind die bessere medizinische Versorgung und die geringeren Beiträge bei selbständigen, jungen und gesunden Berufsanfängern. Nachteilig sind jedoch die hohen Beiträge für ältere oder kränkere Versicherungsnehmer. Problematisch bis zum 31.12.2008 war der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenkasse, da die Altersrücklagen beim Krankenkassenwechsel in der Regel nicht mitgenommen werden können. Mit der Gesundheitsreform für 2009 können Privatpatienten ihre Altersrücklagen ab dem 01.01.2009 zum neuen privaten Krankenversicherer mitnehmen.
Für Akademiker, die als Beamte in den Staatsdienst eintreten und für Referendare, die während des Referendariats zu Beamten auf Widerruf ernannt werden, dürfte die private Krankenversicherung die bessere Wahl sein, da Beamte bereits eine Krankenversicherung haben: die Beihilfe.
Diese Beihilfe übernimmt ca. 50 bis 75 % der Krankenbehandlungskosten ihrer Beamten, ohne dass die Beamten hierfür Beiträge entrichten müssen. Den unversicherten Anteil, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist, können Beamte kostengünstiger über eine PKV versichern.
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