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Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung auszuüben. Unbeachtlich dagegen ist, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten.

Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus oder zur medizinischen Rehabilitation befindet.

Detailfragen zur Arbeitsunfähigkeit sind in den "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien" (AURL) in der Fassung vom 1. Dezember 2003 geregelt.

Wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss dies dem Arbeitgeber und der Krankenkasse per ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzungen für eine Reihe von Ansprüchen auf Sozialleistungen.

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden.

Dieser Artikel "Arbeitsunfähigkeit" beruht auf dem frei verfügbaren Artikel Arbeitsunfähigkeit aus dem Internetlexikon Wikipedia. Dort finden Sie eine Übersicht der Autoren . Die Artikel von Wikipedia und der Text dieser Seite (arbeitsunfaehigkeit.html) stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer streiten häufig und gerne über die Arbeitsunfähigkeit. Oft hilft hier nur der Rat von Experten, die aufdecken, ob echte oder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

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