Der Basisfallwert (aus dem Englischen: Baserate) ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und bezeichnet den Betrag, der bei der Berechnung der DRG-Preise (Diagnosis Related Groups) für die Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt wird.
Zur Berechnung des Preises für die Krankenhausbehandlung wird die Bewertungsrelation der DRG mit dem Basisfallwert multipliziert.
Beispiel
DRG F60B Kreislauferkrankungen mit akutem Myokardinfarkt, ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere Begleiterkrankungen. Die Bewertungsrelation dieser DRG ist 1,08. Für ein Krankenhaus mit einem Basisfallwert von beispielsweise 2.500 € ergäbe sich für die Behandlung ein Preis von 1,08 x 2.500 € = 2.700 €.
In den Jahren 2003 und 2004 erfolgt die Berechnung des Basisfallwertes für jedes Krankenhaus individuell. Dabei wird in Verhandlungen zwischen Krankenhaus und Kostenträgern ein Budget für das Krankenhaus (Gesamtbetrag) sowie eine Leistungsplanung (Aufstellung der geplanten DRGs) vereinbart. Der (krankenhausindividuelle) Basisfallwert berechnet sich (vereinfacht) dann aus dem Gesamtbetrag (Gesamtbudget) geteilt durch die Summe der Bewertungsrelationen der vereinbarten Leistungen.
Ab dem Jahr 2005 wird für jedes Bundesland ein einheitlicher Basisfallwert vereinbart. Das einzelne Krankenhaus vereinbart mit den Kostenträgern dann nur noch die Leistungsplanung. Der Basisfallwert des Krankenhauses wird in den Jahren 2005 bis 2007 schrittweise an den Landesweiten Basisfallwert angepasst. Ab 2007 gilt für alle Krankenhäuser dann ein einheitlicher Basisfallwert und somit ein einheitlicher Preis für gleiche Leistungen.
Die Konvergenzphase wurde bis 2009 ausgedehnt, erst dann soll es den landeseinheitlichen Basisfallwert geben.
Basisfallwert
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