PKV-Ratgeber: 4 Fragen zur PKV am Telefon verraten Ihnen, ob der PKV Verkäufer ein guter Versicherungsmakler ist oder ein schlechter Versicherungsvertreter.
Angenommen nach einem PKV-Vergleich im Internet ruft Sie ein PKVMakler an, um Ihnen diverse PKV anzubieten.
Schon am Telefon können Sie mit den richtigen Fragen feststellen, ob der PKV Makler was taugt oder ob Sie Ihre Zeit verschwenden.
Folgende vier Fragen zur PKV entlarven, ob der PKVMakler bei Ihnen einen Beratungsfehler begehen wird oder nicht:
Steigen die PKV-Beiträge im Alter?
Erstattet Ihre PKValle Leistungen?
Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?
Stört Sie ein Zeuge beim Beratungstermin oder ein Aufnahmegerät?
Hohe Beiträge im Alter?
Wenn der PKVMakler, die 1.) Frage zur PKV, ob die PKV-Beiträge im Alter steigen werden, mit Nein beantwortet, haben Sie es mit einem schlechten Makler zu tun. Warum diese Antwort falsch ist, erfahren Sie unter Beratungsfehler zum PKV-Beitrag im Alter
Erstattet die PKV tatsächlich alle Leistungen?
Wenn der PKVVerkäufer Ihnen die 2.Frage zur bedingungslosen Kostenübernahme mit Ja! beantwortet, sollten Sie mit diesem Vertreter keinen Beratungstermin vereinbaren.
Warum diese Auskunft unseriös ist, erfahren Sie unter PKV-News.
Wenn der PKVMakler die obigen Fragen richtig beantwortet hat, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch vor Beratungsfehlern sicher sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung ersetzt Ihnen etwaige Schäden aufgrund von falschen Auskünften zur PKV.
Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den Folgen von Beratungsfehlern
Den PKVMakler sollten Sie schon am Telefon fragen, ob er eine solche Berufshaftpflichtversicherung hat. Verneint der Makler diese Frage, haben Sie keinen Schutz vor Beratungsfehlern und Sie sollten einen Beratungsermin ablehnen.
Nur wenn der PKV Verkäufer eine Berufshaftpflichtversicherung hat, sollten Sie ihm nun die letzte Frage stellen, die Ihnen die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern erleichtern wird.
Einverständnis zur Aufzeichnung des Beratungsgespräches oder Beisein eines Zeugen
Die Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers hilft Ihnen herzlich wenig, wenn Sie nicht beweisen können, dass der Makler Sie falsch beraten hat.
Wenn Sie das PKVBeratungsgespräch aufzeichnen oder einen Zeugen dabei haben, können Sie Beratungsfehler besser nachweisen.
Weitere Infos
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